Aktuelles

VW zahllt Ausgleich für Mehrverbrauch beim T6

[field_vorname_nachname] am 27.09.23

Wie unser Partnerportal www.ig-dieselskandal.de berichtet, scheint VW doch in Einzelfällen Autobesitzer für die durch den Dieselskandal entstandene Mehrausgaben zu entschädigen. Dem Portal liegt der Schriftverkehr eines T6-Besitzers mit der Volkswagen AG vor. Darin erklärt sich Volkswagen bereit, den Mehrverbrauch an Diesel auszugleichen, den der T6 des Kunden durch die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere nach der Aufhebung des Auslieferungsstops im Herbst 2017 hinnehmen musste.

Öltod-Anwalt sieht sich durch Gutachten bestätigt

[field_vorname_nachname] am 22.09.23

Ein vom Landgericht Ellwangen (Jagst)  bestellter Gutachter hat bestätigt, dass der im T5 BiTurbo mit 179 PS  verbaute AGR-Kühler der Kennzeichnung „C“ für den Einsatz in der Abgasreinigung und Abgaskühlung völlig ungeeignet ist und den Erfordernissen, die man an solch ein wichtiges Bauteil stellen darf und muss, nicht genügt. Der Gutachter führt aus, dass der völlig ungeeignete AGR-Kühler im verhandelten Fall zu einer dramatischen Beschädigung des Motors geführt hat und keine weiteren Gründe herangezogen werden können.

Der Öltod-Anwalt ist auch Experte in Autobild

[field_vorname_nachname] am 07.08.23

Die Veröffentlichung in die „Auto Bild“ hat dem Thema „T6 Motorschaden“ enormen Auftrieb verschafft. In der umfangreichen Berichterstattung kommen neben betroffenen Busbesitzern auch technische und juristische Experten zu Wort, darunter auch der Ölltod-Anwalt Frederick Gisevius, der deutschlandweit zu den führenden Juristen in der Aufarbeitung des Themas T5-Öltod gehört und der bereits zahlreiche Fälle betreut, die eindrücklich vorhalten, dass auch der Nachfolger T6 mit Problemen zu kämpfen haben.

Update 23DV - Das müssen T5-Fahrer wissen

[field_vorname_nachname] am 20.07.23

Schlimm genug, dass ein großer Teil der Bulli-Familie regelmäßig Gast in der Werkstatt ist, um sich mit den Folgen des von Volkswagen verursachten Öltods herumzuärgern. Der Konzern legt nun noch einen drauf: VW-Vertragswerkstätten sind angehalten, bei Reparaturen rund um die Öltod-Thematik bei Modellen mit der Motorkennung CFAC direkt nach Abschluss der Maßnahme ein Update aufzuspielen. Dieses Update 23DV ist kein Pflichtupdate und wird vom Kraftfahrtbundesamt aktuell nicht überwacht.

Ölverbrauch - wie misst man das bei T5 und T6?

[field_vorname_nachname] am 19.07.23

Bekanntermaßen gibt es bei den Volkswagen Modellen T5 und T6 insbesondere in den stärksten Motorvarianten mit BiTurbo-Abgasmanagement Motorschäden, die sich meist ein paar tausend Kilometer vor dem Super-Gau mit steigenden Ölverbräuchen ankündigen. Seit gut 5 Jahren ist der Öltod-Anwalt aus Stuttgart diesen Verbräuchen auf der Spur.

Aktuell wundert es Rechtsanwalt Frederick Gisevius nicht wenig, dass Volkswagen bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen auf einen neuen Trick gekommen ist.

T6 Schadenersatz Österreich, Schweiz, Niederlande

[field_vorname_nachname] am 19.06.23

Besitzer von Volkswagen T5 und T6  BiTurbo-Bussen haben in allen europäischen Staaten die gleichen Rechte. Produkthaftung und/oder Gewährleistung sind teils maßgeblich auf europäischer Ebene geregelt und selbst da, wo es nicht ganz so verbraucherfreundlich geregelt ist, bleibt Volkswagen z.B. für Konstruktionsmängel und Updatefolgen in der Schadensersatzpflicht. Das gilt natürlich und ganz besonders für Österreich, Die Schweiz und die Niederlande, wo die VW-Busse schon immer gut verkauft wurden.

Motorschäden beim VW Bus - T5 und T6

[field_vorname_nachname] am 15.06.23

Der Öltod ist mittlerweile eine feste Begrifflichkeit für einen kapitalen Motorschaden, den der VW-Bus T5 in der BiTurbo-Version mit 179 PS regelmäßig erleidet. Auch der nahezu baugleiche Nachfolger  macht mit einer Häufung vergleichbarer Motorschäden von sich reden, allerdings unterscheiden sich Auslöser und Schadensbilder deutlich, was hauptsächlich daran liegt, dass der AGR-Kühler im T6 den Anforderungen offensichtlich entspricht und sich nicht nach 50.000 – 70.000 km in Wohlgefallen auf- und damit den Öltod auslöst. 

 

Gutachten zeigt: VW für den Öltod verantwortlich

[field_vorname_nachname] am 12.05.23

Motorschäden beim T5 BITurbo sind bislang durch unzählige Erfahrungsberichte dokumentiert. Es gibt sogar einen Namen für das Thema: Der VW Bus erleidet den „Öltod“, wenn Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung sich ins Motoröl absetzt und hier äußerst zerstörerisch auf die Schmierung von beweglichen Motorelementen einwirkt. Spätestens wenn die Laufflächen der Zylinder angriffen sind, kann man den Öltod nicht mehr aufhalten – ein Motorschaden tritt 5000 bis 10.000 Kilometer nach dem Auftreten der ersten Symptome auf.

Rückruf für VW T5 und T6 an - Code 37L8

[field_vorname_nachname] am 10.12.21

Unter dem Rückruf-Code 37L8 gibt es einen weiteren Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 mit der Abgasnorm Euro 5. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 11. November 2021 veröffentlichte, müssen Fahrzeuge des VW T5 und T6 der Baujahre 2010 bis 2012 in die Werkstatt beordert werden. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt. In Deutschland sind nach Angaben des KBA knapp 3.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Urteil gegen VW im Abgasskandal - T6

[field_vorname_nachname] am 10.12.21

Der Käufer eines VW T6 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden (Az.: 14 O 104/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem VW T6 Multivan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW daher Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 TDI im Februar 2017 gebraucht gekauft. In dem „Bulli“ ist der Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189.

Brüllmann-Urteil zum T5 vor dem LG Regensburg

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

In einem von der Kanzlei Brüllmann geführten Verfahren, bestätigte auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 30.06.2021, dass in einem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde (Az.: 44 O 2388/20).

„Auch beim VW T5 bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch für das Nachfolgemodell VW T6. Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

OLG Köln - Urteil zum T5

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

Im Abgasskandal hat das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-25 U 91/20). Damit hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

LG Baden-Baden: Schadenersatz für T5 Multivan

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

Das Landgericht Baden-Baden hat dem Käufer eines VW T5 mit Urteil vom 19. Juli 2021 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Wenige Tage zuvor hat auch das OLG Köln am 13. Juli 2021 entschieden, dass im T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-25 U 91/20).

T6: LG Gießen spricht Schadenersatz zu

[field_vorname_nachname] am 07.04.21

Im Abgasskandal häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile beim VW „Bulli“ T6. Nun hat auch das Landgericht Gießen mit Urteil vom 25. März 2021 dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (A). In dem Verfahren zum Aktenzeichen 5 O 450/20
ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI mit EA 288-Motor. Der Kläger hatte den Bulli gebraucht gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte er Schadenersatzansprüche geltend und hatte mit seiner Klage Erfolg.

LG Berlin spricht Bulli-Fahrer Schadenersatz zu

[field_vorname_nachname] am 23.03.21

Im Abgasskandal hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 12. März 2021 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: 3 O 177/20). In dem „Bulli“ sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Berlin.

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