Aktuelles

Rückruf für VW T5 und T6 an - Code 37L8

[field_vorname_nachname] am 10.12.21

Unter dem Rückruf-Code 37L8 gibt es einen weiteren Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 mit der Abgasnorm Euro 5. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 11. November 2021 veröffentlichte, müssen Fahrzeuge des VW T5 und T6 der Baujahre 2010 bis 2012 in die Werkstatt beordert werden. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt. In Deutschland sind nach Angaben des KBA knapp 3.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Urteil gegen VW im Abgasskandal - T6

[field_vorname_nachname] am 10.12.21

Der Käufer eines VW T6 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden (Az.: 14 O 104/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem VW T6 Multivan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW daher Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 TDI im Februar 2017 gebraucht gekauft. In dem „Bulli“ ist der Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189.

Brüllmann-Urteil zum T5 vor dem LG Regensburg

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

In einem von der Kanzlei Brüllmann geführten Verfahren, bestätigte auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 30.06.2021, dass in einem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde (Az.: 44 O 2388/20).

„Auch beim VW T5 bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch für das Nachfolgemodell VW T6. Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

OLG Köln - Urteil zum T5

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

Im Abgasskandal hat das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-25 U 91/20). Damit hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

LG Baden-Baden: Schadenersatz für T5 Multivan

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

Das Landgericht Baden-Baden hat dem Käufer eines VW T5 mit Urteil vom 19. Juli 2021 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Wenige Tage zuvor hat auch das OLG Köln am 13. Juli 2021 entschieden, dass im T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-25 U 91/20).

T6: LG Gießen spricht Schadenersatz zu

[field_vorname_nachname] am 07.04.21

Im Abgasskandal häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile beim VW „Bulli“ T6. Nun hat auch das Landgericht Gießen mit Urteil vom 25. März 2021 dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (A). In dem Verfahren zum Aktenzeichen 5 O 450/20
ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI mit EA 288-Motor. Der Kläger hatte den Bulli gebraucht gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte er Schadenersatzansprüche geltend und hatte mit seiner Klage Erfolg.

LG Berlin spricht Bulli-Fahrer Schadenersatz zu

[field_vorname_nachname] am 23.03.21

Im Abgasskandal hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 12. März 2021 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: 3 O 177/20). In dem „Bulli“ sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Berlin.

Bulli mit EA 288 – Vorsicht vor verstecktem Software-Update 23CY

[field_vorname_nachname] am 17.03.21

Bei einem sogenannten Werkstattupdate sollten Besitzer von T6-Bullis in diesen Tagen sehr aufmerksam sein. Es steht zu befürchten, dass Werkstattaufenthalte genutzt werden, um neben der Service-Maßnahme ein weiteres Update  ohne Wissen des Kunden aufzuspielen – dabei geht es dann um Fehler im SCR-system bei der Abgasreinigung. Dazu hat VW die Werkstattaktion 23CY auch für den T6 der Schadstoffklasse 6 gestartet. Dabei werden Bulli-Fahrer von ihrem Händler aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

KBA-Hinweis auf unzulässige Abschalteinrichtung beim VW T6

[field_vorname_nachname] am 11.02.21

Schon im April 2019  hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Z7 den Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle des VW T6 angeordnet. Für diejenigen, die dem Rückruf bislang nicht nachgekommen sind und ihren Bulli noch nicht in die Werkstatt gebracht hat, wird es langsam ernst. Die Halter eines betroffenen VW T6, die das Software-Update noch nicht haben aufspielen lassen, werden inzwischen von den zuständigen Behörden in ihren Landkreisen angeschrieben, dem Rückruf nachzukommen, um den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs herstellen zu lassen.

Folgen des EuGH-Urteils für den T6

[field_vorname_nachname] am 28.12.20

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteirichtungen bei der Abgasreinigung, inklusive Thermofenster, grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). „Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen und betrifft auch den VW T6. Auch in dem Bulli mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 wird ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Nach der Entscheidung des EuGH ist somit klar, dass im T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

T5 Urteil: LG Köln spricht Schadenersatz zu

[field_vorname_nachname] am 22.12.20

In dem VW T5 California 2.0 TDI ist der durch den Abgasskandal bekannte Dieselmotor EA 189 mit der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. In dem Fahrzeug werde bei der Abgasrückführung unstreitig ein Thermofenster eingesetzt, stellte das LG Köln fest. Bei Außentemperaturen, die innerhalb dieses Thermofensters liegen, arbeitet die Abgasrückführung vollständig, bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird sie allerdings reduziert oder ganz abgeschaltet, was zu einen höheren Emissionsausstoß führt.

T6 Urteil Nummero 4

[field_vorname_nachname] am 29.10.20

VW hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor Gericht bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 erlitten. Dabei handelt es sich um einen VW „Bulli“ T6. Gegen Rückgabe des T6 muss VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Hagen mit Urteil vom 11. August 2020 entschieden (Az.: 3 O 134/19).

Auch T5 und T6 als Vorserienfahrzeuge unterwegs

[field_vorname_nachname] am 27.10.20

Weiterer Ärger für die Bulli-Gemeinde: nachdem VW bereits im 2018 zahlreiche Autos der gesamten Modellpalette der Schadstoffklassen 5 und 6 (Diesel und Benziner) nicht nur zurückrufen, sondern auch zurücknehmen musste, stellt sich nun heraus, dass wohl mehr „Vorserienfahrzeuge“ ausgeliefert wurden, als bislang bekannt wurde, und dass zu einem großen Anteil Bullis der Modellreihen T5 und T6 betroffen sind.  Von der neuerlichen Aktion sind 2000 Autos betroffen, offensichtlich zu einem großen Teil T6-Bullis.

Rückruf für den VW T6 unter Code 23Z7

[field_vorname_nachname] am 15.10.20

Unter dem Code 23Z7 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits im April 2019 den Rückruf für Modelle des VW T6 angeordnet. Nun wird es ernst für die betroffenen Bulli-Fahrer, die dem Rückruf bislang nicht gefolgt sind. Derzeit fordert das  KBA sie erneut auf, ihren VW Transporter in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Ohne Update droht der Verlust der Fahrzeug-Zulassung.

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