VW T5 Rückruf 23DV: KBA verlangt Rückbau des Thermofensters beim VW Bus

Rückruf 23dv
[field_vorname_nachname] am 21.02.24

Besitzer eines VW T5 können in diesen Tagen Post mit wichtigen Informationen vom Kraftfahrtbundesamt erwarten Es geht um ein bislang freiwilliges Software-Update mit der Bezeichnung 23DV, das die Betriebsbedingungen des Thermofensters eingeschränkt und die temperaturabhängige Ab- und Zuschaltung der Abgasaufbereitung steuert. Bislang ist die Maßnahme - also der Werkstattbesuch in dieser Sache - freiwillig, aber wenn nicht genügend Betroffene folgen, wird daraus schnell eine Pflichtmaßnahme, spätestens, wenn die aktuelle Erklärung des KBA zur Unzulässigkeit Bestandskraft erlangt. Dazu Öltod-Anwalt Frederick Gisevius aus Stuttgart:  „Das KBA hat mit Bescheid vom 8. Januar 2024 festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die neue Bedatung der Software soll erreichen, das Zu- und Abschaltung nur noch zur Verhinderung eines Motorschadens im Extremfall stattfinden soll, nicht mehr auf Basis von Temperaturmessungen, die die Abgasregelung viel zu früh abschaltet - also auch schon bei Außentemperaturen, die in Deutschschland Mittelmaß sind.

Durch die anstehende Neuregelung bekommt auch das Thema plötzlicher Öltod neue Bedeutung. Gisevius: „Der Öltod sollte durch den neuen AGR-Kühler der Version D eigentlich zu den Akten gelegt werden. Nun ist allerdings fraglich, ob der AGR-Kühler für die Ausweitung des Thermofensters überhaupt ausgelegt ist oder ob dadurch die Öltod-Problematik wieder verschärft wird. Den Schaden dürften dann möglicherweise abermals die T5-Fahrer haben“

Brisant wird diese Problematik besonders dadurch, dass VW bislang stets betont hat, dass die ursprüngliche Ausgestaltung des Thermofensters notwendig war, um den Motor vor Schäden zu schützen. „Heißt das im Umkehrschluss, dass durch die Ausweitung des Thermofensters Motorschäden zu befürchten sind?“, fragt Rechtsanwalt Gisevius. Oder war das Thermofenster nicht aus Motorschutzgründen notwendig? „Dann kann sich VW auch nicht darauf berufen, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes erforderlich und deshalb zulässig ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Denn der EuGH hat klargestellt, dass Funktionen wie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motor unmittelbar vor Beschädigung schützen. Das ist beim Thermofenster aber offenbar nicht der Fall. „Insofern ist es nicht überraschend, dass das KBA das Thermofenster beim VW T5 nun als unzulässig bewertet“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Diese Einschätzung des KBA kommt wohl auch für VW nicht überraschend. Schließlich stellt der Autobauer schon seit rund einem Jahr ein freiwilliges Software-Update unter der Bezeichnung 23DV für den VW T5 zur Verfügung. Das Update wurde häufig bei turnusmäßigen Service-Terminen in der VW-Werkstatt aufgespielt – zum Teil sogar ohne Wissen des Kunden. Inzwischen werden die betroffenen Fahrzeughalter auch per Einschreiben von den Vertragspartner-Autohäusern von VW zur Aufspielung des Software-Updates aufgefordert. Durch dieses Software-Update soll eine Änderung der Konfiguration der temperaturgesteuerten Abgasrückführung erfolgen, indem der Temperaturbereich, binnen dessen sich die Abgasrückführungsrate auf 100 % beläuft, erweitert wird.

Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis der Feststellungsbescheid des KBA vom 8. Januar 2024 bestandskräftig wird und aus dem freiwilligen Update 23DV ein verpflichtender Rückruf des KBA wegen des unzulässigen Thermofensters wird.

Betroffene Halter eines T5 haben dann gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Das erleichtert insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte Schadenersatzansprüche wegen eines Thermofensters bei einem VW T6 haben könnte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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