Die Veröffentlichung in die „Auto Bild“ hat dem Thema „T6 Motorschaden“ enormen Auftrieb verschafft. In der umfangreichen Berichterstattung kommen neben betroffenen Busbesitzern auch technische und juristische Experten zu Wort, darunter auch der Ölltod-Anwalt Frederick Gisevius, der deutschlandweit zu den führenden Juristen in der Aufarbeitung des Themas T5-Öltod gehört und der bereits zahlreiche Fälle betreut, die eindrücklich vorhalten, dass auch der Nachfolger T6 mit Problemen zu kämpfen haben.
Im Abgasskandal hat Rechtsanwalt Gisevius die ersten Urteile für T6-Besitzer erstreiten können.
Die T6 Probleme sind ursächlich anders zu verorten, als beim T5, wo als Fehlerquelle eindeutig ein Qualitäts- und Produktionsmangel im Bereich der Abgaskühlung als verantwortlich auszumachen ist.
Beim T6 sind die Schadensbilder vielfältiger und als Schadensursache treten immer deutlicher allgemeine Konstruktions- und Verarbeitungsmängel zutage, hier insbesondere eine extrem verunglückte Kühlung und ein Konstruktionsfehler im Bereich der Kolbenringe beim T6 mit 204 PS, dem sogenannten TDI BiTurbo.
Wie beim T6 treten die ersten Anzeichen – meist ein steigender Ölverbrauch – nach 60.000 – 80.000 Kilometern auf und wie beim T5 Biturbo ist der steigende Ölverbrauch in einer Vielzahl aller Fälle dann nunmehr weniger ein Symptom, sondern eher ein Ergebnis: Der Motor ist „hinüber“ und muss komplett getauscht werden - auch wenn - außer dem Ölverbrauch - noch alles in Ordnung ist.
VW sperrt sich vehement gegen Schuldzuweisungen und zeigt sich erst mit deutlichem anwaltlichen Druck kooperationsbereit und kulanzfähig.