Schadensersatz T6 im Abgasskandal

Der T6 Bulli gehört inbesondere mit den California-Wohnmobil-Varianten zu den teuersten Modellen in der Palette der Konzern-Mutter. Die offizielle Abgasskandal-Geschichte des T6 begann im Dezember 2017, als das Kraftfahrtbundesamt die Auslieferung von zig-tausenden bereits bestellten und beim Händler auf Abholung wartenden T6 untersagte. Erst im Mai 2018 konnten die letzten Auto ausgeliefert werden. In der Folge des Rückrufes wurde die Modell-Palette auf einige wenige Motor-Vaianten verkleinert.

Damit war der Keim des Zweifels gesetzt, erste Klagen wurden geführt, aber es dauerte bis zum März 2020 bis das Landgericht München in einem von Öltod-Anwalt Frederick Gisevius geführten Verfahren erstmal einem T6-Besitzer Schadensersatz zusprach und den Konzern zwang, das Auto zurückzunehmen. Es handelt sich hier nicht nur um ein erstes T6 Urteil, sondern allgemein um ein sehr frühes und daher sehr wichtiges Urteil zum EA288.

Zusammenfassung:

T6, die vor September 2019 zugelassen worden sind, wurden seit 2018 werkseits mit einem Update versehen. Seit 2015 bis zum Herbst 2017 wurden die Updates über freiwillige Werkstattbesuche kompatibel für die Schadstoffklasse 6 gemacht. Alle vom Auslieferungsstopp betroffenen Fahrzeuge konnten erst ausgeliefert werden, nachdem das Update aufgespielt wurde. T6 Besitzer haben also in jedem Fall einen Schadensersatzanspruch. Das Update aktiviert ein Thermisches Fenster, dass die Abgasregelung temperaturabhängig regellt

In der Argumentation der Klage ging es um folgende Punkte:

  • VW nutzt unbestritten das Thermische Fenster
  • Die Unzulässigkeit des Thermischen Fensters wurde vom Gericht festgestellt
  • Der Vorsatz der sittenwidrigen Schädigung wurde festgestellt
  • das Fehlen eines offiziellen Rückrufes wurde als unwesentlich erachtet
  • 5 % des Kaufpreises als kleiner Schadenersatz durchsetzbar - bis zu 15 % möglich

Nach dem aktuellen Urteil des EuGH zum Thermischen Fenster werden die Aussichten nochmals besser, denn das verhandelnde deutsche Gericht muss nicht mehr entscheiden, ob diese Abschaltvorrichtung zulässig ist oder nicht.

OLG Hamm

Unser Urteil aus April 2024: Schadenersatz für T6-Fahrer wegen Fahrkurvenerkennung. VW muss Differenzschaden begleichen.

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OLG Koblenz

Urteil aus April 2024 zum sogenannten Differenzschaden (kleiner Schadenersatz)

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LG Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat 20. Mai 2021 zum Aktenzeichen 20 O 621/20 entschieden, dass die Volkswagen-AG einen VW T6 zurücknehmen muss. Es handelt sich um das Wohnmobil-Modell "California Ocean".

LG Heilbronn

Volkswagen muss im Abgasskandal einen weiteren Bulli T6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. Mai 2020 (Az.: Bi 6 O 257/19).

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LG München

Das muss wehtun: Volkswagen hat am Landgericht München ein extrem verbraucherfreundliches Urteil kassiert – wohl auch das erste Urteil zu einem T6. Ein Volkswagen-Bulli T6 muss zurückgenommen werden.

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LG München

In einem weiteren Verfahren hat das Landgericht München einem T6 Besitzer Schadenersatz zugesprochen. Besonderheit diesmal: Es handelte sich um einen T6 Transporter

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LG Hagen

Das Landgericht Hagen hat ebenfalls einem T6-Besitzer Schadenersatz zugesprochen - auch hier war das Thermische Fenster und der nicht ausreichende Vortrag des Volkswagenkonzerns ausschlaggebend für den verbraucherfreundlichen Richterspruch

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LG Aachen

Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 19.02.2021 (Az.: 7 O 274/20) einem Bulli-Fahrer 44.700 Euro Schadenersatz zugesprochen. Außerdem muss die beklagte Volkswagen AG die Klägerin von den Kosten für das außergerichtlliche Verfahren in Höhe von 1.822,96 Euro freistellen, außerdem muss VW die vollständigen Kosten des Rechtsstreits tragen.

Die Klageaussichten stehen also gut - nach dem EuGH-Urteil zum Thermischen Fenster noch besser.

LG Berlin

Das Landgericht Berlin hat eine Abschaltvorrichtung erkannt und dem klagenden VW-Bus-Besitzer Schadenersatz zugesprochen

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LG Gießen

Nun hat auch das Landgericht Gießen mit Urteil vom 25. März 2021 dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen. In dem Verfahren zum Aktenzeichen 5 O 450/20 ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI mit EA 288-Motor. Der Kläger hatte den Bulli gebraucht gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte er Schadenersatzansprüche geltend und hatte mit seiner Klage Erfolg.

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KBA-Hinweise auf "Unzulässige Abschaltvorrichtungen"

Viele Landratsämter und Kreis- oder Stadt-Behörden setzen derzeit T6-Fahrer unter Druck, die die fälligen Updates noch nicht haben vornehmen lassen. In aktuellen Schreiben verweisen die Behörden auf einen Schriftverkehr mit dem Kraftfahrtbundesamt, in dem ausdrücklich von "Unzulässigen Abschaltvorrichtungen" die Rede ist. Rechtsanwalt Gisevius: "Der Vortrag der Kläger kann daher vom Gericht nicht mehr als unsubstantituiert übergangen werden."

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Vorsicht Werkstattaktion 23CY

In diesen Tagen hat Volkswagen alle T6-Bulli zu einem freiwilligen Werkstattbesuche eingeladen. Wir empfehlen, diesen Werkstattbesuch nur in Absprache mit Ihrem Anwalt vorzunehmen, da die Gefahr besteht, dann anschließend keinen generellen Rückruf des KBA mehr zu erhalten. Dieser verbessert aber die Chancen in einem Klage-Verfahren. Im Rahmen einer "Überprüfung" sollen Probleme bei der Fehlererkennung im SCR-System ausgeräumt werden. SCR steuert die Harnstoff-Einspritzung und ist damit ein elementarer Bestandteil des Emissionssystems. Für uns ist die aktuelle Aktion ein weiterer Hinweis auf unzulässige Abschaltvorrichtungen. Wir raten davon ab, dieser freundlichen Händlereinladung zu folgen, denn die geplante Nachjustierung des Systems dürfte nicht zur ursprünglichen Motorkonfiguration passen und Schwierigkeiten sowie Spätfolgen hervorrufen. Die "Werkstattaktion 23CY" ist nicht verpflichtend und eine Nicht-Teilnahme dürfte sich nicht auf den Betrieb des Autos auswirken.

LG Freiburg

Der Käufer eines VW T6 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden (Az.: 14 O 104/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem VW T6 Multivan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW daher Schadenersatz leisten muss.

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BGH vom 11. Dezember 2023

Mehr oder weniger abschließend hat sich jetzt der Bundesgerichtshof mit dem Schadenersatz für T6-Besitzer auseinandergesetzt. Zwar wurde keine Möglichkeit gesehen, Schadenersatz aufgrund "sittenwidriger Schädigung" zuzusprechen, sehr wohl sah das Gericht aber die Chance auf den sogenannten "Kleinen Schadensersatz", der als Einmalzahlung die entstandenen Nachteile kompensieren soll.

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