T6: LG Gießen spricht Schadenersatz zu

[field_vorname_nachname] am 07.04.21

Im Abgasskandal häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile beim VW „Bulli“ T6. Nun hat auch das Landgericht Gießen mit Urteil vom 25. März 2021 dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (A). In dem Verfahren zum Aktenzeichen 5 O 450/20
ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI mit EA 288-Motor. Der Kläger hatte den Bulli gebraucht gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte er Schadenersatzansprüche geltend und hatte mit seiner Klage Erfolg.

Das LG Gießen kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Diese sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus des NEFZ optimiert wird und so die Grenzwerte beim Emissionsausstoß eingehalten werden. Im Straßenverkehr werde dann jedoch in einen anderen Betriebsmodus geschaltet. Folge sind steigende Abgaswerte.

Eine Funktion, die den Prüfstand erkennt und im Prüfzyklus eine vom normalen Straßenverkehr abweichende Abgasbehandlung aufweist, um die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten, sei unzulässig, so das Gericht. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

In einem vergleichbaren Fall hat zuletzt auch das Landgericht Aachen mit Urteil vom 19. Februar 2021 einem Bulli-Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 7 O 274/20). Auch in diesem Verfahren ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6.

„Der Bulli ist nicht vom Abgasskandal verschont geblieben. Geschädigte Käufer haben Anspruch auf Schadenersatz. Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile sowohl beim T5 als auch beim T6 steigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat Rechtsanwalt Gisevius beispielsweise Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt.

 

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