Rückrufaktionen 23M4, 23DV, 23Z7 und 37L8

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Wer nachvollziehen will, ob sein T5 oder T6 von einer Rückrufaktion betroffen ist, muss entweder abwarten, bis Post vom Kraftfahrtbundesamt kommt oder sich in eine stundenlange unerquickliche Recherche stürzen, die selbst belesene Experten zur Verzweiflung bringt. Was man auch wissen muss: Sollte Ihr T6 oder Ihr T5 nicht betroffen sein, dann mag das daran liegen, dass das zuständige Kraftfahrtbundesamt die Untersuchungen einfach noch nicht abschließen konnte - z.B. wegen der personellen Konsequenzen durch das Corona-Virus. Allerdings: Der aktuelle Rückruf 23DV beseitigt wohl alle Zweifel, denn das KBA wird aus der freiwilligen Servicemaßnahme einen verpflichtenden Rückruf machen. Die Behörde ist von der Unzulässigkeit des Thermischen Fensters in der Abgasverarbeitung überzeugt.

Das Update 23M4 ist ein Software-Update für bestimmte Volkswagen-Fahrzeuge, das im Rahmen des Diesel-Skandals vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 3. September 2024 angeordnet wurde. Es betrifft weltweit knapp eine Million Autos, darunter Modelle wie den VW T5 Transporter (Baujahr 2009–2015) und den VW Crafter. In Deutschland sind etwa 295.000 Fahrzeuge davon betroffen. Das Update behebt ein Problem mit der Abgasrückführung (AGR), genauer gesagt ein sogenanntes Thermofenster. Diese Software-Funktion drosselt die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 15 °C oder über 33 °C, was die Stickoxid-Emissionen erhöht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft dies als unzulässig ein, da es gegen EU-Emissionsregeln (VO (EG) Nr. 715/2007) verstößt. VW rechtfertigte das Thermofenster mit Motorschutz, doch das KBA lehnte diese Argumentation ab und forderte die Nachbesserung.

Mit 23M4 wird die Motorsteuerung so angepasst, dass die AGR auch bei extremen Temperaturen aktiver bleibt. Ziel ist es, die Abgaswerte dauerhaft im gesetzlichen Rahmen zu halten. Laut VW bleibt die Fahrzeugleistung unverändert, und es gibt keine Nachteile bei Verbrauch oder Haltbarkeit. Dennoch gibt es Diskussionen: Eine stärkere AGR-Nutzung könnte den Verschleiß von Bauteilen wie dem AGR-Ventil oder dem Dieselpartikelfilter erhöhen

Die Rückmeldungen sind gemischt. Manche berichten von einem ruhigeren Motorlauf, andere von häufigeren DPF-Regenerationen oder minimal höherem Spritverbrauch. Besonders Besitzer mit Chiptuning stehen vor einem Dilemma, da das Update ihre Anpassungen überschreiben könnte. Langzeiteffekte sind noch nicht abschließend bewertet, da der Rollout erst kürzlich begann.

Das Update ist Pflicht – wer es ignoriert, riskiert langfristig die Betriebserlaubnis. Gleichzeitig eröffnet der BGH-Entscheid von 2023 betroffenen Kunden Schadenersatzmöglichkeiten, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Viele Anwälte raten, den Rückrufbrief als Beweis aufzubewahren, da die Verjährung oft erst mit Kenntnisnahme beginnt (z. B. Herbst 2024).

Betroffene sollten das Update zeitnah einplanen, aber auch mögliche Risiken bedenken. Ein Öltest vor und nach dem Update könnte helfen, spätere Schäden zu dokumentieren. Ob das 23M4-Update die Diesel-Problematik endgültig löst oder neue Herausforderungen schafft, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Zuvor hatte VW unter dem Rückruf-Code: 23Z7 die Überarbeitung von  Konformitätsabweichungen vorgenommen. Bei den Fahrzeuge mit dem 2.0l- Dieselmotorisierung besteht die Möglichkeit, dass ein leichter Beschleunigungsvorgang von 100 km/h auf 120 km/h nicht im 6. Gang sondern im 7. Gang absolviert wird. Dieser Vorgang kann während eines Abgastests zum Nichterreichen der NOx- Abgasgrenzwerte führen. Abhilfe: Die Neuprogrammierung des Getriebesteuergeräts und teilweise des Motorsteuergeräts.

Unter dem Code 37L8 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 angeordnet und den Rückruf am 24. Januar 2020 veröffentlicht. Grund ist, dass die betroffenen VW T-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 und Automatik mehr Stickoxide als zulässig in die Luft pusten.

Die gute Nachricht: Im von Rechtsanwalt Frederick Gisevius erstrittenen T6-Urteil vor dem Landgericht München wurde eindeutig festgestellt, dass es keinen offiziellen und überwachten Rückruf braucht, um erfolgreich Schadensersatz einklagen zu können. Das streitgegenständliche Fahrzeug unterlag keiner KBA-Rückrufaktion. Trotzdem gut, dass es mittlerweile doch maßgebliche Rückrufaktionen gibt, die dem T5 auf jeden Fall den Stempel aufdrücken "Betroffen im Abgasskandal"!

Wie haben hier die Schadensersatzthematik zum T5 zusammengefasst, alle Infos zum T6 erfahren Sie auf den Seiten zum T6-Abgasskandal und zum T6 Motorschaden.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Brüllmann-Rückrufseite und auf www.motorschaden.de

 

 

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