Schlimm genug, dass ein großer Teil der Bulli-Familie regelmäßig Gast in der Werkstatt ist, um sich mit den Folgen des von Volkswagen verursachten Öltods herumzuärgern. Der Konzern legt nun noch einen drauf: VW-Vertragswerkstätten sind angehalten, bei Reparaturen rund um die Öltod-Thematik bei Modellen mit der Motorkennung CFAC direkt nach Abschluss der Maßnahme ein Update aufzuspielen. Dieses Update 23DV ist kein Pflichtupdate und wird vom Kraftfahrtbundesamt aktuell nicht überwacht. Öltod-Anwalt Frederick Gisevius: „Volkswagen drückt den Biturbo-Besitzern ein Updsate rein, ohne auf unter Umständen negative Folgen hinzuweisen. Aus einem freiwilligen Update wird durch den Hinweis, dass sonst eine eventuell ausgehandelte Kulanzbereitschaft entfällt, sehr schnell ein „Muss“."
Laut Gisevius besteht überhaupt kein Grund dazu ein Update aufzuspielen. Vor welchen Hintergründen Volkswagen es auf einmal eilig hat, bleibt wie so oft unklar: „Ein Entgegenkommen zum Vorteil der Kunden ist das sicherlich nicht, das wäre das erste Mal!
VW trägt in aktuellen Verfahren vor, das Update erzwinge eine Veränderung der Konfiguration der Abgasrückführungsquote, dies sei vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung notwendig geworden.
Für RA Gisevius hat das ein „Geschmäckle“ und unter Umständen werden durch das Update Settings überspielt, die überhaupt erst zum Motorschaden geführt haben. Allerdings: Mit einem mangelfreien AGR-Kühler neuester Generation besteht die Gefahr des Öltods nachweislich nicht mehr und das Auto sollte im Interesse der Nutzer mit der ursprünglichen Konfiguration weitergefahren werden. Das Update macht zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn und sollte daher abgelehnt werden.
Gisevius weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hin, dass auch bei sonstigen Werkstattaufenthalten, wie z.B. Inspektionsterminen, ungewollt Updates aufgespielt werden. Der Öltod-Experte empfiehlt, diese konkret mit der Werkstatt auszuhandeln und sich unter Umständen auch bestätigen zu lassen, dass kein Update installiert wurde, dies unbedingt mit dem Hinweis auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt, falls das Update in der Folge zu weiteren Schäden führt.
Neben drohenden Motorschaden gehören Leistungs- und Performance-Einbußen sowie steigende Verbrauchswerte zu den Updatefolgen.
Gisevius: „Das Update ist ein weiterer Versuch, den T5 im Abgasskandal auf Konzernkurs zu halten, wieder zulasten der Besitzer!“