Weiterer Ärger für die Bulli-Gemeinde: nachdem VW bereits im 2018 zahlreiche Autos der gesamten Modellpalette der Schadstoffklassen 5 und 6 (Diesel und Benziner) nicht nur zurückrufen, sondern auch zurücknehmen musste, stellt sich nun heraus, dass wohl mehr „Vorserienfahrzeuge“ ausgeliefert wurden, als bislang bekannt wurde, und dass zu einem großen Anteil Bullis der Modellreihen T5 und T6 betroffen sind. Von der neuerlichen Aktion sind 2000 Autos betroffen, offensichtlich zu einem großen Teil T6-Bullis. Hinter dem Synonym „Vorserienfahrzeuge“ verstecken sich Testfahrzeuge, die auf Rennstrecken geprüft wurden ebenso wie Autos, die im Rahmen der Entwicklung mit anderen Komponenten ausgerüstet wurden, als die spätere Serie. In Einzelfällen sollen sogar nach Unfall reparierte Autos als Jahreswagen und Stresstest-Fahrzeuge wieder in den Verkehr gebracht worden sein.
VW ist gezwungen, die Auto zurückzunehmen und hat die betroffenen Besitzer zu den Rückrufcodes 01E3, 01E4 und 01D7 informiert. Unter Umständen ist es damit aber nicht getan und es gibt noch weitere Betroffenheiten: Der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte liegt ein Fall vor, in dem in einem ordnungsgemäß zugelassenen VW offensichtlich Vorserien-Komponenten verbaut wurden, was im Schadensfall u.U. zu Schwierigkeiten bei der Ersatzteilversorgung kommen kann.
Das Kraftfahrtbundesamt fordert die Rücknahme der nicht zulassungsfähigen Autos unter unterschiedlichen KBA-Referenznummern . Unter den KBA-Referenznummer: 9328, 9250 (aus Dezember 2019) sind neben T5 und T6 auch diverse Amarok, Caddy, Crafter, T5, Bora, Classico, Fox, Golf, Jetta, New Beetle, Passat, Polo, Sharan, Saveiro, Tiguan, Touareg und Wagon betroffen. Diese Fahrzeuge wurden zwischen 2006 und 2018 zugelassen und entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand. Rechtsanwalt Gisevius von www.oeltod-anwalt.de „Die T5 und T6 sind nicht zulassungsfähig und verfügen damit nicht über eine gültige Zulassung. Das wirft einen Haufen von Themen auf, z.B. nach dem Versicherungsschutz für Unfälle, die unter Umständen durch diese Mängel hervorgerufen wurden.“
Im Rahmen der Zurücknahme pokert VW mit viel zu niedrigen Rückkaufwerten. Rechtsanwalt Gisevius. "Darauf sollten sich Kunden nicht einlassen!"
Eine Nachbesserung ist nicht möglich – die Behörde verlangt die Rücknahme dieser Autos, die niemals hätten in Verkehr gebracht werden dürfen.
Unter der KBA-Referenznummer: 9329 trifft es weitere T5 und T6 – diesmal der Baujahre 2008 bis 2016. Die Eigentümer werden seit Januar 2020 angeschrieben. Juristisch ist das Thema eigentlich eindeutig, aber die Brisanz dieses betrügerischen Vorgehens wirft natürlich Fragen nach dem Sinn eines Nutzungsentgeltes auf. Gisevius: „In den uns bekannten Fällen war das Rückkaufangebot von VW viel zu niedrig. Wir raten unseren Mandanten, einen Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises durchzusetzen.“ VW ist dabei in der Bredouille: Der Konzern muss die Autos zurücknehmen – es gibt da keinen Spielraum.