Schadensersatz

Sie sind Eigentümer eines T5 oder eines T6 VW-Bullis und würden das Auto gern zurückgeben? Gern begleiten wir iÍhr Verfahren juristisch und setzen Schadensersatz für Sie durch. Dabei ist es unerheblich, welches Model Sie fahren, oder ob Sie benzin oder Diesel tanken

Unsere Angebote

  • Unverbindliche Erstberatung
  • Kostenlose Abfrage der Rechtsschutzversicherung
  • Engagierte Begleitung Ihrer Klage mit der Expertise eines prozesserfahrenen Dieselskandal-Anwalts

Im Gegensatz zu anderen Kanzleien haben wir in Sachen Bulli schon einiges vorzuweisen. Das erste Verfahren um Schadensersatz für den Besitzer eines T6 wurde durch uns begleitet und zu einem positiven Abschluss gebracht. Auch das zweite Urteil wurde von Brüllmann Rechtsanwälte erstritten.

Wir betreuen insgesamt über 500 Bulli-Besitzer.

Unsere Urteile:

LG Heilbronn

Volkswagen muss im Abgasskandal einen zweiten Bulli T6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. Mai 2020 (Az.: Bi 6 O 257/19).

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LG München

Das muss wehtun: Volkswagen hat am Landgericht München ein extrem verbraucherfreundliches Urteil kassiert – wohl auch das erste Urteil zu einem T6. Ein Volkswagen-Bulli T6 muss zurückgenommen werden.

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