Schadenersatz T5 wegen Dieselskandal - Neue Urteile

T5 aktuelle Urteile
[field_vorname_nachname] am 16.10.25

Rechtsanwalt Frederick Gisevius hat in drei aktuellen Urteilen wieder deutlich machen können, dass auch Besitzer älterer PKW Anspruch auf einen Schadensausgleich durch die Folgen des Abgasskandals haben. Bei drei VW-Bussen des Typs T5 konnte der sogenannte Differenzschaden durchgesetzt werden. Diese Urteile aus 2025 – gut 10 Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals - sind auch aufgrund der aktuellen Updates interessant. In den letzten Wochen und Monaten sind gerade Besitzer älterer T5 und weiterer VW-Modelle zu Werkstattterminen „eingeladen“ worden. Diese verpflichtenden Rückrufe sind motortechnisch nicht unumstritten und viele Besitzer fürchten die Folgen für Motorleistung und Lebensdauer. Da es sich allerdings um verpflichtende Rückrufe handelt, kommt man nicht drumherum – also wird das Thema Schadenersatz wichtiger.

AG Mosbach - VW T5 mit unzulässiger Abschalteinrichtung – Schadenersatz auch bei hoher Laufleistung

Aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung hat das Amtsgericht Mosbach dem Käufer einen VW T5 Schadenersatz in Höhe von 7,5 Prozent des Kaufpreises zugesprochen (Az. 5 C 56/22).

„Für den VW T5 unseres Mandanten hatte VW ein freiwilliges Software-Update unter dem Code 23DV angeboten und 2024 folgte ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unter dem Code 23M4. An dem Schadenersatzanspruch unseres Mandanten haben die Rückrufe nichts geändert“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der zum wiederholten Mal Schadenersatz im Abgasskandal bei einem VW T5 durchgesetzt hat.

Der Kläger hatte den VW T5  im Juni 2022 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 14.200 Euro gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 zum Einsatz. Außerdem wird bei der Abgasrückführung ein Thermofenster verwendet. Dadurch wird die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig durchgeführt und bei niedrigeren oder höheren Temperaturen reduziert. In der Folge steigt der Stickoxid-Ausstoß.

Durch das freiwillige Software-Update 23DV wurde das Thermofenster etwas ausgeweitet. „Viel gebracht hat das nicht. Die Abgasrückführung wurde weiter schon bei Betriebsbedingungen, wie sie üblicherweise im Gebiet der EU herrschen, reduziert. Wir haben für unseren Mandanten daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das AG Mosbach teilte die Einschätzung, dass es sich bei dem verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Dennoch habe VW für das Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. VW habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich schadenersatzpflichtig gemacht. „Auch bei Fahrlässigkeit des Fahrzeugherstellers bestehen im Abgasskandal Schadenersatzansprüche. Der Käufer hat dann nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Das Gericht bezifferte den Differenzschaden mit 7,5 Prozent des Kaufpreises. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen, das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

„Unser Mandant hatte den VW T5 mit einer Laufleistung von fast 198.000 Kilometern gekauft, am Tag der Verhandlung hatte er über 208.000 Kilometer auf dem Tacho. Das zeigt, dass es sich auch bei älteren Fahrzeugen mit hohem Kilometerstand immer noch lohnen kann, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 1. August 2025 deutlich gemacht hat, dass der Schadenersatz immer eine angemessene Höhe haben muss.

AG Neumarkt i.d. Pfalz: Thermofenster ist eine unzulässige Abschaltvorrichtung

Auch das AG Neumarkt i.d. OPf. gab der Klage statt. Es schloss sich der Argumentation an, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert werde. Das sei hier der Fall, denn die Abgasrückführungsrate werde nach Angaben von VW bei Umgebungstemperaturen unter 12 Grad reduziert.

VW habe zwar ein freiwilliges Software-Update für das Modell angeboten, das das Thermofenster erweitert, sodass die Abgasrückführung erst bei Temperaturen unter 10 und über 34 Grad reduziert werde. Das ändere aber nichts an der Einschätzung, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, so das Gericht. Denn das Software-Update habe an dem vorhandenen Thermofenster kaum etwas geändert. In diesem Zusammenhang von einer Aufweitung des Thermofensters zu sprechen, müsse als bloßer Euphemismus bezeichnet werden, fand das Gericht deutliche Worte.

VW T5 – AG Wolfsburg spricht Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zu

VW muss dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz leisten. Das hat das Amtsgericht Wolfsburg entschieden (Az. 12 C 230/24). „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass es sich bei dem verwendeten Thermofenster in dem T5 unseres Mandanten um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte den VW T5 Multivan als Gebrauchtfahrzeug im Oktober 2018 mit einem Kilometerstand von 113.000 km gekauft. In dem Fahrzeug kommt bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Dieses bewirkt, dass die Abgasreinigung in dem definierten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei höheren bzw. niedrigeren Temperaturen wird die Abgasrückführung jedoch reduziert, sodass in der Folge die Stickoxid-Emissionen stiegen.

VW bot daher unter dem Code 23DV ein freiwilliges Software-Update für das Modell an, um das Thermofenster zu erweitern. „Unser Mandant ließ das Update zwar aufspielen, dies führte aber nicht dazu, dass das Thermofenster nicht mehr als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten ist. Denn auch nach dem Update wurde die Abgasrückführung bei im Gebiet der EU zu erwartenden Temperaturen reduziert. Wir haben daher auf Schadenersatz geklagt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

 

 

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