
Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
Der Kläger hatte den VW T5 California als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 56.000 Euro gekauft. „In dem Fahrzeug kommt ein Thermofenster zum Einsatz. Dadurch wird die Abgasrückführung bei Temperaturen außerhalb dieses festgelegten Rahmens reduziert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt. Wir haben daher Schadenersatzansprüche geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius, der im Abgasskandal schon mehrfach Schadenersatz bei einem VW T5 durchgesetzt hat.
Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung
Das LG Karlsruhe bestätigte, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Denn nach Angaben von VW wird die Abgasrückführungsrate auch nach Aufspielen eines Software-Updates bei Temperaturen unter 10 und über 45 Grad reduziert. Temperaturen unter 10 Grad seien im Gebiet der EU durchaus üblich. Damit werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert. Das Thermofenster sei daher als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewerten, so das Gericht
Käufer fahrlässig geschädigt
VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu dem Preis gekauft hätte, führte das LG Karlsruhe aus.
Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises
„Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug kann der Käufer behalten“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Das LG Karlsruhe bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 10 Prozent des Kaufpreises, also 5.600 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.
Fazit: Gute Chancen auf Schadenersatz bei VW T5
Die Entscheidung des LG Karlsruhe und anderer Gerichte zeigen, dass beim VW T5 wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung gute Chancen auf Schadenersatz bestehen. „Das ist insbesondere auch für Halter eines VW T5 interessant, die unter dem Aktionscode 23M4 einen Rückruf für ihr Fahrzeug erhalten haben, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um die Stickoxid-Emissionen zu senken“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen unter https://www.oeltod-anwalt.de/ oder https://bruellmann.de/automotive