Gutachten zeigt: VW für den Öltod verantwortlich

[field_vorname_nachname] am 12.05.23

Motorschäden beim T5 BITurbo sind bislang durch unzählige Erfahrungsberichte dokumentiert. Es gibt sogar einen Namen für das Thema: Der VW Bus erleidet den „Öltod“, wenn Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung sich ins Motoröl absetzt und hier äußerst zerstörerisch auf die Schmierung von beweglichen Motorelementen einwirkt. Spätestens wenn die Laufflächen der Zylinder angriffen sind, kann man den Öltod nicht mehr aufhalten – ein Motorschaden tritt 5000 bis 10.000 Kilometer nach dem Auftreten der ersten Symptome auf. Der Motor ist mit beginnendem Mehrverbrauch an Motoröl schon tot.

Betroffen ist folgendes Model

  • T5, Motorkennung: CFCA, Baujahre 2008 bis 2016, 180 PS

Volkswagen streitet die Verantwortung für das Schadensbild und dessen Existenz ab und schiebt den schwarzen Peter den Benutzern zu. Der Vorwurf: Unsachgemäße Fahrweise und Inspektionen bei nicht zugelassenen Händlern sei der Grund für den oft nach etwa 80.000 Kilometer eintretenden Motorschaden.

Ein am vom Landgericht München angefordertes und z.B. der Bild-Zeitung vorliegendes Gutachten dürfte der Volkswagen-Strategie nun einen Strich durch die Rechnung machen: Das Gutachten stellt klar und unzweifelhaft fest, dass für die T5-Motorschäden ein Konstruktionsfehler vorausgesetzt werden kann: Mit einem Ausfall des Motors sei jederzeit zu rechnen.

Rechtsanwalt Frederick Gisevius hat bereits hunderten T5-Besitzern gegenüber Volkswagen zu ihrem Recht verholfen. Dabei findet das individuell abgestimmte Vorgehen für die Geschädigten T5-Halter gegen Volkswagen auf allen Ebenen außergerichtlich wie gerichtlich statt. Neben den Schadensersatzansprüchen der geschädigten T5-Haltern hat Rechtsanwalt Gisevius insbesondere auch die mit einem Vorgehen gegen Volkswagen einhergehenden Kosten im Blick. So trägt Rechtsanwalt Gisevius allen Belangen der betroffenen T5-Halter Rechnung.

Und die Kosten haben es in sich: Eine komplette Sanierung des Öltods ist in aller Regel nicht unter 15.000 Euro zu haben, da der Motor selbst nicht mehr zu retten ist. Er muss zwangsläufig ausgetauscht werden. 149.000 Biturbos wurden ausgeliefert, der nachgewiesene Öltodbefall liegt derzeit bei 10 %. Knapp 9000 Schadensfälle sind allein in Deutschland bekannt. Das Gutachten nennt „mangelhafte Materialeigenschaften des AGR-Kühlers als Schadensursache im untersuchten Fall“.

Für den Öltod-Anwalt Gisevius ändert sich nicht viel: „Das Gutachten wird von VW wieder als Einzelfallentscheidung ohne juristische Strahlwirkung dargestellt werden. Volkswagen wird keine grundsätzliche Verantwortung für den Motorschaden Öltod übernehmen. Trotzdem ist es sehr gut für die jeweilige Aktenlage, Gutachten wie das vorliegende in laufenden und anstehenden Verfahren in die Aktenlage einbringen zu können!“

Für eine Gruppe ist das Gutachten interessanter, nämlich für den Anteil der T5-Eigentümer, die noch keine Symptome feststellen konnten. Ihnen gibt das Gutachten Argumente an die Hand, Volkswagen für vorauszusehende Schäden schon jetzt in die Pflicht nehmen zu können. Gisevius: „Das macht Sinn, weil der T5 Biturbo schon heute kaum noch zu verkaufen ist. Selbst hochwertige Modelle mit Campingausstattung oder Allrad stehen wie festgenagelt in den Verkaufsräumen. Wir empfehlen, Volkswagen für diesen vom Hersteller zu verantwortenden Preisverfall zur Verantwortung zu ziehen!“

Denkbar sind auch Schadensersatzforderungen nach bereits abgeschlossenen Bulli-Verkäufen.

 

 

 

 

 

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