Bulli mit EA 288 – Vorsicht vor verstecktem Software-Update 23CY

[field_vorname_nachname] am 17.03.21

Bei einem sogenannten Werkstattupdate sollten Besitzer von T6-Bullis in diesen Tagen sehr aufmerksam sein. Es steht zu befürchten, dass Werkstattaufenthalte genutzt werden, um neben der Service-Maßnahme ein weiteres Update  ohne Wissen des Kunden aufzuspielen – dabei geht es dann um Fehler im SCR-system bei der Abgasreinigung. Dazu hat VW die Werkstattaktion 23CY auch für den T6 der Schadstoffklasse 6 gestartet. Dabei werden Bulli-Fahrer von ihrem Händler aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Grundsätzlich ist der Austausch der T6-Software kein Problem – allerdings wird „hintenrum“ doch wieder ein Schuh daraus. Rechtsanwalt Gisevius: „Uns liegen mehrere bestätigte Hinweise von Bulli-Eigentümern vor, nach denen in Werkstätten der Volkswagen AG das Update aufgespielt wird, ohne dass die Eigentümer der entsprechenden T6  darüber informiert werden!“ 

Nach den Updates halten die Bullis offensichtlich die Emissionswerte ein, weil die Software den NOX-Ausstoß verringern dürfte. Die Umwelt freut sich! Alles gut also?

„Leider nicht,“ warnt Rechtsanwalt Gisevius, der schon T6-EA288-Verfahren vor den Landgerichten München und Heilbronn gewinnen konnte. „Wir wissen nicht, was die Updates anrichten, zumindest ist zu befürchten, dass PKW mit neuer Software nicht mehr zu verpflichtenden Rückrufaktionen des Kraftfahrtbundesamtes vorgeladen werden. Damit geben potenzielle Kläger ein wichtiges Klageargument aus der Hand!“ Das OLG Köln hat VW am 19.02.2021 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt empfiehlt bei anstehenden Werkstattaufenthalten schriftlich zu vereinbaren, dass keine Updates am Emissionssystemen des Bullis vorgenommen werden dürfen. „Da es sich nicht um einen durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf handelt, besteht keine Verpflichtung ihm nachzukommen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die juristische Relevanz der Updates ist indes nicht wirklich entscheidend. Gisevius. „Es gibt zahlreiche Urteile die feststellen, dass Updates den Schaden nicht beseitigen. Trotzdem sollten T6--Besitzer das Argument des Rückrufes nicht freiwillig aus der Hand geben, denn für viele Richter ist ein verpflichtender Rückruf immer noch ein entscheidendes Indiz für eine unzulässige Abschalteinrichtung und einen Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB.

Rechtsanwalt Giosevius ist als Öltod-Anwalt Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

 

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