Brüllmann-Urteil zum T5 vor dem LG Regensburg

[field_vorname_nachname] am 11.08.21

In einem von der Kanzlei Brüllmann geführten Verfahren, bestätigte auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 30.06.2021, dass in einem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde (Az.: 44 O 2388/20).

„Auch beim VW T5 bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch für das Nachfolgemodell VW T6. Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

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