Das Landgericht München hat ein weiteres T6-Urteil gesprochen – wieder erstritten von einem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Frederick Gisevius von www.oeltod-anwalt.de, der die ersten beiden Verfahren erfolgreich begleitete, freut sich , dass es nun einem Kollegen gelang, einen Transporter in den Reigen der gewonnenen Verfahren aufzunehmen. Damit sind Multivan und Transporter gleichermaßen im Abgasskandal angekommen.
Das Landgericht München I sprach einem T6-Eigentümer 21.000 Euro Schadenersatz zu: Die Erstattung des Kaufpreises sowie die außergerichtlichen Anwaltkosten. Für die gefahrenen Kilometer steht Volkswagen ein Nutzungsentgelt von etwas mehr als 9000 Euro zu.
Das Gericht setzte die mögliche Laufleistung des Transporters übrigens auf 300.000 Kilometer fest. Gisevius: „Auch das ist eine Bestätigung der verbraucherfreundlichen Linie, der deutsche Landgerichte und ganz besonders das Landgericht München I im Abgasskandal folgen!“
Das Gericht sah es auch ohne gutachterliche Expertise als bewiesen an, dass im T6 das „Thermische Fenster“ in einer unzulässigen Art und Weise genutzt wird. Für den Beweis der Unzulässigkeit brauche es keine Rückrufaktion, denn selbst aus den Erklärungen der Beklagten heraus lässt sich die Unzulässigkeit eines Thermischen Fensters ablesen. Von einem in einer EU-Richtlinie begründeten Motorschutz können nicht die Rede sein, wenn die Abschaltung der Abgasbehandlung in solch signifikantem Umfang erfolge.
Der Schadenersatzanspruch wurde wieder aus § 826 BGB abgeleitet. Das Gericht stellte fest, dass Volkswagen den Bulli-Käufer vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht habe. Der Kläger hätte das streitgegenständliche Auto im Wissen um die Manipulationen nicht gekauft.
Rechtsanwalt Gisevius steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.